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Vertragsmuster Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

September 3rd, 2006

 

Zur Beachtung!
Das nachfolgende Muster eines Video-Online-Lizenzvertrages (hier Kurzversion/nach diesseitigem Dafürhalten der Mindestinhalt eines Lizenzvertrages; nicht ausschließliche Lizenz) zwischen einem Lizenzgeber und einem Endverwerter ist nur als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen. Es wird dringend empfohlen, Vertragsklauseln immer der individuellen Situation anzupassen und sie auf den aktuellen Stand der Rechtsentwicklung hin zu überprüfen. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und “Bestandskraft vor Gericht” übernommen.

 

Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

 

Zwischen

 

________________________
(nachfolgend “Rechteinhaber”)

 

und

 

________________________
(nachfolgend “Lizenznehmer”)

 

wird folgendes vereinbart:

 

§1 Vertragsgegenstand

(1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Videosequenz __________ (Titel, Beschreibung) von __________ (Videograf) auf seiner Website __________ (URL) im Wege des Streaming abrufbar zu machen. Die hierfür erforderlichen Rechte sollen durch diesen Vertrag erworben werden.

(2) Die Parteien gehen davon aus, dass die abrufbar zu machende Aufzeichnung der vertragsgegenständlichen Videosequenz in Deutschland zugunsten des Rechteinhabers urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt ist.

§2 Rechteeinräumung

(1) Zur Verwirklichung des in §1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber dem Lizenznehmer hiermit folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:

(a) Das Recht zur Einspeicherung der Videosequenz in die Website des Lizenznehmers;

(b) Das Recht, die vertragsgegenständliche Videosequenz der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen (”Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung”);

(c) Das Recht, die Videosequenz im Streaming-Format auf Abruf von Besuchern der Website hin zu vervielfältigen;

(d) Das Recht, die Videosequenz im Zusammenhang mit der Gesamt-Website auch in anderen Medien (z.B. CD-ROM sowie anderen derzeit bekannten Verwertungsarten) und zum Zwecke der Eigenwerbung in anderer Form (z.B. Trailer für die Geamt-Website) mittelbar weiter zu verwerten.

(2) Die Rechte sind nur dem Lizenznehmer als inhaltlich Verantwortlichem für die Website eingeräumt und ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht weiter übertragbar.

(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Videosequenz ausschließlich für die oben genannte Website zu verwenden.

(4) Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst auch solche Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an der vertragsgegenständlichen Videosequenz entstehen.

(5) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Videosequenz auf der oben genannten Website auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu benutzen oder sie zu bearbeiten. Ergänzungen oder eine Nachsynchronisation in anderer Sprache sind nicht zulässig. Veränderungen und Kürzungen sind nur zulässig, soweit sie nicht entstellend wirken.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: “Eigentumsvorbehalt”, dass das Video erst veröffentlicht werden darf, wenn Zahlungen geleistet; territoriale Beschränkung der Rechteeinräumung; Regelung hinsichtlich derzeit unbekannter Nutzungsarten; ggf. Urheberrechtsnennung nebst Link; ggf. Anspruch auf urheberrechtlichen Schutzmechanismus (digitales Wasserzeichen)

§3 Mitwirkungspflichten

(1) Der Rechteinhaber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer bis spätestens __________ (Datum) ein Exemplar der vertragsgegenständlichen Videosequenz in elektronischer Form zu liefern. Auf Verlangen verpflichtet sich der Rechteinhaber, dem Lizenznehmer eine Verkörperung der vertragsgegenständlichen Videosequenz zur Herstellung der von ihm benötigten Kopien zu liefern.

(2) Der Rechteinhaber hat dem Lizenznehmer folgende Informationen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

(a) Informationen über sämtliche Urheber und sämtliche Leistungsschutzberechtigten an der vertragsgegenständlichen Videosequenz: schriftlich oder per E-Mail

(b) Gegebenenfalls Beschränkungen seines Rechteumfanges bzw. der Art und Weise, auf die die vertragsgegenständliche Videosequenz in die Website eingebunden werden dürfen: schriftlich oder per E-Mail

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Kontrollrechte des Rechteinhabers nebst kostenlosem Zugang zu geschlossenen Bereichen der Website; Anspruch auf Mitteilung von Nutzungsdaten seiten des Rechteinhabers

§4 Haftung

(1) Der Rechteinhaber versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Videosequenz ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Der Rechteinhaber garantiert ferner, dass die von ihm lizenzierte Videosequenz frei von Rechten Dritter sind. Falls dem Rechteinhaber bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Videosequenz Rechte Dritter bestehen, so hat er den Lizenznehmer hierauf unverzüglich hinzuweisen. Der Rechteinhaber stellt den Lizenznehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Der Rechteinhaber übernimmt ferner die Gewähr dafür, dass die Videosequenz nicht gegen §184 StGB verstößt.

(3) Die durch diesen Vertrag erteilte Lizenz entbindet den Lizenznehmer nicht von der Beachtung der gesetzlichen und aller anderen die Verbreitung von erotischem und pornographischen Material regelnden Rechtsvorschriften.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Nichtzulässigkeit des Vertriebs der Videosequenz in verkörperter Form ohne gesonderter Lizenzierung

§4 Lizenzdauer

Die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag gilt für die Dauer von __________ (Zeitraum) ab dem Zeitpunkt des Rechteüberganges gemäß §2 dieses Vertrages.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Kündigungsvereinbarungen, vorzeitige Kündigung und Kündigungsmöglichkeiten bei Gesinnungswechsel (Rechteinhaber möchte Veröffentlichung aus persönlichen Gründen vorzeitig rückgängig machen)

§5 Vergütung

(1) Für die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag erhält der Rechteinhaber eine einmalige Pauschallizenzgebühr in Höhe von __________ Euro.

(2) Die Lizenzgebühr ist vor dem ersten Einspeichern der vertragsgegenständlichen Videosequenz in die Website an den Rechteinhaber zu zahlen. Der Lizenznehmer kann die Stellung einer Rechnung über den zu zahlenden Betrag verlangen. Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf das __________ (Kto., BLZ, Bankinstitut) zu leisten.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Rechteinhaber im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf diese optiert hat und dies dem Lizenznehmer jeweils bekannt ist.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Andere Formen der Vergütung; Verzugsregelungen nebst Zinsen

§6 Herausgabe- und Löschungspflichten

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhälnisses die vertragsgegenständliche Videosequenz, die bei ihm in elektronischer Form vorliegt, zu löschen. Liegt diese in verkörperter Form vor, ist diese an den Rechteinhaber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

§7 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

(4) Ansprüche aus diesem Vertrag können weder abgetreten, noch verpfändet, noch mit dem Recht eines Dritten belastet werden, soweit der Schuldner dem nicht ausdrücklich zustimmt.

(5) Erfüllungsort ist __________ (Ort)

(6) Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage __________ (Ort)

 

Ort, Datum, Unterschrift Lizenznehmer und Rechteinhaber

 

Regelmäßig sollte in weiteren Klauseln geregelt werden: Abwehr von Videoeinkäufer-AGB; Veröffentlichungsrecht bei bisher unveröffentlichten Videos; Vertraulichkeitsvereinbarungen; Exklusivitätsvereinbarungen …