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Vertragsmuster Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

September 3rd, 2006

 

Zur Beachtung!
Das nachfolgende Muster eines Foto-Online-Lizenzvertrages (hier Kurzversion/nach diesseitigem Dafürhalten der Mindestinhalt eines Lizenzvertrages; nicht ausschließliche Lizenz) zwischen einem Lizenzgeber und einem Endverwerter ist nur als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen. Es wird dringend empfohlen, Vertragsklauseln immer der individuellen Situation anzupassen und sie auf den aktuellen Stand der Rechtsentwicklung hin zu überprüfen. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und “Bestandskraft vor Gericht” übernommen.

 

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

 

Zwischen

 

________________________
(nachfolgend “Rechteinhaber”)

 

und

 

________________________
(nachfolgend “Lizenznehmer”)

 

wird folgendes vereinbart:

 

§1 Vertragsgegenstand

(1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke __________ (Titel, Beschreibung) von __________ (Fotograf) in seine Website __________ (URL) im Internet zu integrieren. Die hierfür erforderlichen Rechte sollen durch diesen Vertrag erworben werden.

(2) Die Parteien gehen davon aus, dass die vertragsgegenständlichen Fotos selbst oder die auf ihnen dargestellten Gegenstände in Deutschland zugunsten des Rechteinhabers urheberrechtlich geschützt sind.

§2 Rechteeinräumung

(1) Zur Verwirklichung des in §1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber dem Lizenznehmer hiermit folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:

(a) Das Recht zur Einspeicherung der Fotos in die Website des Lizenznehmers;

(b) Das Recht, die vertragsgegenständlichen Fotos der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen (”Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung”);

(c) Das Recht, die Fotos auf Abruf von Besuchern der Website hin zu vervielfältigen;

(d) Das Recht, die Fotos im Zusammenhang mit der Gesamt-Website auch in anderen Medien (z.B. CD-ROM, Printversionen sowie alle anderen derzeit bekannten Verwertungsarten) und zum Zwecke der Eigenwerbung in anderer Form (z.B. Werbebanner für die Geamt-Website) weiter zu verwerten.

(2) Die Rechte sind nur dem Lizenznehmer als inhaltlich Verantwortlichem für die Website eingeräumt und ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht weiter übertragbar.

(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Fotos ausschließlich für die oben genannte Website zu verwenden.

(4) Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst auch solche Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an den vertragsgegenständlichen Fotos entstehen.

(5) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Fotos auf der oben genannten Website auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu benutzen oder -in begrenztem Umfang- zu bearbeiten. Hinzufügungen und wesentliche Veränderungen der vertragsgegenständlichen Fotos sind nicht zulässig.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: “Eigentumsvorbehalt”, dass Fotos erst veröffentlicht werden dürfen, wenn Zahlungen geleistet; territoriale Beschränkung der Rechtseinräumung; Regelung hinsichtlich derzeit unbekannter Nutzungsarten; ggf. Urheberrechtsnennung nebst Link

§3 Mitwirkungspflichten

(1) Der Rechteinhaber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer bis spätestens __________ (Datum) jeweils ein Exemplar der vertragsgegenständlichen Fotos in elektronischer Form zu liefern.

(2) Der Rechteinhaber hat dem Lizenznehmer folgende Informationen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

(a) Informationen über sämtliche Miturheber an den vertragsgegenständlichen Fotos: schriftlich oder per E-Mail

(b) Gegebenenfalls Beschränkungen seines Rechteumfanges bzw. der Art und Weise, auf die die vertragsgegenständlichen Fotos in die Website eingebunden werden dürfen: schriftlich oder per E-Mail

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Kontrollrechte des Rechteinhabers nebst kostenlosem Zugang zu geschlossenen Bereichen der Website; Anspruch auf Mitteilung von Nutzungsdaten seiten des Rechteinhabers

§4 Haftung

(1) Der Rechteinhaber versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Fotos ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Der Rechteinhaber garantiert ferner, dass die von ihm lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls dem Rechteinhaber bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Fotos Rechte Dritter bestehen, so hat er den Lizenznehmer hierauf unverzüglich hinzuweisen. Der Rechteinhaber stellt den Lizenznehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Der Rechteinhaber übernimmt ferner die Gewähr dafür, dass der Inhalt der Fotos nicht gegen §184 StGB verstößt.

(3) Die durch diesen Vertrag erteilte Nutzungsgenehmigung entbindet den Lizenznehmer nicht von der Beachtung der gesetzlichen und aller anderen die Verbreitung von erotischem und pornographischen Material regelnden Rechtsvorschriften.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Nichtzulässigkeit des Vertriebs der Fotos in verkörperter Form ohne gesonderter Lizenzierung

§4 Lizenzdauer

Die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag gilt für die Dauer von __________ (Zeitraum) ab dem Zeitpunkt des Rechteüberganges gemäß §2 dieses Vertrages.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Kündigungsvereinbarungen, vorzeitige Kündigung und Kündigungsmöglichkeiten bei Gesinnungswechsel (Rechteinhaber möchte Veröffentlichung aus persönlichen Gründen vorzeitig rückgängig machen)

§5 Vergütung

(1) Für die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag erhält der Rechteinhaber eine einmalige Pauschallizenzgebühr in Höhe von __________ Euro.

(2) Die Lizenzgebühr ist vor dem ersten Einspeichern der vertragsgegenständlichen Fotos in die Website an den Rechteinhaber zu zahlen. Der Lizenznehmer kann die Stellung einer Rechnung über den zu zahlenden Betrag verlangen. Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf das __________ (Kto., BLZ, Bankinstitut) zu leisten.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Rechteinhaber im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf diese optiert hat und dies dem Lizenznehmer jeweils bekannt ist.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Andere Formen der Vergütung; Verzugsregelungen nebst Zinsen

§6 Löschungspflichten

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhälnisses alle vertragsgegenständlichen Fotos, die bei ihm in elektronischer Form vorliegen, zu löschen.

Weiterhin sollte hier z.B. geregelt werden: Herausgabepflichten, wenn Fotos in verkörperter Form weitergegeben wurden

§7 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

(4) Ansprüche aus diesem Vertrag können weder abgetreten, noch verpfändet, noch mit dem Recht eines Dritten belastet werden, soweit der Schuldner dem nicht ausdrücklich zustimmt.

(5) Erfüllungsort ist __________ (Ort)

(6) Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage __________ (Ort)

 

Ort, Datum, Unterschrift Lizenznehmer und Rechteinhaber

 

Regelmäßig sollte in weiteren Klauseln geregelt werden: Abwehr von Bildeinkäufer-AGB; Veröffentlichungsrecht bei bisher unveröffentlichten Fotos; Vertraulichkeitsvereinbarungen; Exklusivitätsvereinbarungen …